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OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2017 - 3 O 243/17 |
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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2017 - 3 O 243/17 (https://dejure.org/2017,55223)
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2017 - 3 O 243/17
Denn grundsätzlich ist dem Reiseausweis eine Identifikationsfunktion immanent (BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 -, juris Rn. 24). - VG Stuttgart, 14.02.2017 - 11 K 5514/16
Einbürgerungsbewerber; Klärung der Identität; Beweislast
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2017 - 3 O 243/17
Daher geht das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht (in Anlehnung an das Urteil des VG Stuttgart vom 14. Februar 2017 - 11 K 5514/16 -, juris) davon aus, dass die Prüfung der Identität notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 und § 11 StAG zwingend vorgeschriebenen Status- und Sicherheitsprüfungen ist. - VG Stuttgart, 22.03.2012 - 11 K 3604/11
Einbürgerungsbewerber; gesicherte Identität; Anforderungen an Identitätsnachweis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2017 - 3 O 243/17
Fehlt hingegen ein solcher Zusatz, ist fraglich, ob dies nicht zwingend den Schluss darauf zulässt, dass die Identität des Antragstellers feststeht, weil sie im Verfahren zur Ausstellung des Reiseausweises eingehend geprüft wurde (so offenbar noch VG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2012 - 11 K 3604/11 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG a.a.O.).